Blasberg - Wohnbebauung

Stand 03/2022: Der hintere Bereich des Grundstückes Blasberg 5 ist für eine Wohnbebauung vorgesehen.
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Inhaltliche Beschreibung

Im rückwärtigen Bereich des Grundstückes Blasberg 5 ist eine Wohnbebauung vorgesehen, für die ein Bebauungsplan erforderlich ist.
 

Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt

Aufstellungsbeschluss RV-137/2017 vom 09.11.2017 ; Entwurfs-  und Auslegungsbeschluss RV-130/2021 vom 02.11.2021

 

Aktueller Bearbeitungsstand

Durch den Aufstellungsbeschluss wurde der Verwaltung der Planungsauftrag erteilt. Die öffentliche Auslegung wurde durchgeführt.



Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte

Der Satzungsbeschluss wird vorbereitet.

 

Kosten soweit bezifferbar

Mit der Planung sind keine städtischen Investitionen verbunden.

  

Einwohner*innenbeteiligung

Formelle Beteiligung
Es wurde eine öffentliche Bürger*innenversammlung durchgeführt. Außerdem erfolgte eine öffentliche Auslegung der Entwurfsplanung. Auf Versammlung und Auslegung wurden die im Quartier tätigen Foren u.ä. schriftlich hingewiesen. 


Weitere Informationen

Aufstellungsbeschluss mit Karten
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss