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Die Neugestaltung (des Fahrradverkehrs) am Westufer sollte unter dem Leitbild einer menschen- und umweltfreundlichen Stadt und Mobilität sowie einer Hafenpromenade, die sich durch Offenheit, Großzügigkeit und Gemütlichkeit auszeichnet, folgende Ziele erreichen:
  • konfliktarme und sichere Koexistenz von Fußverkehr, gemütlichem Radverkehr (auch nebeneinander fahrend!) und zügigem Radverkehr (ggf. auf der Straße)
  • bessere Nutzung der Flächen (z.B. Streifen zwischen den Hütten und der Busspur; Parkplatz)
  • gerechtere Verteilung der Verkehrsflächen -> weniger Platz für parkende Autos und wenn möglich auch weniger Platz für Autoverkehr
  • Steigerung der Aufenthalts- und somit der städtischen Lebensqualität (d.h. möglichst auch Verkehrslärm reduzieren, z.B. durch niedrigere Tempolimits)
  • sichere und barrierefreie Zugänge zur Promenade und Querungsmöglichkeiten über die Schiffbrücke
  • soweit im Rahmen dieser Planung möglich, sollten die Weichen in Richtung einer nachhaltigeren Mobilität gestellt werden (weniger Autos, mehr Umweltverbund)

Um diese Ziele zu erreichen, sind (u.a.) folgende Maßnahmen / Kriterien essenziell:
  • Der (Zweirichtungs-)Radweg sollte (möglichst durchgängig) eine Breite von mindestens 4 Metern (also 2 Meter pro Richtung) haben.
  • Es sollte in Erwägung gezogen werden, für zügiges Radfahren das Fahren auf der Straße ausdrücklich zu erlauben, worauf Autofahrende mit entsprechenden Schildern hinzuweisen wären.
  • Das Tempolimit sollte auf dem gesamten Abschnitt auf 30 km/h reduziert werden.
  • Die Fahrspuren sollten neu geordnet werden, um die Geisterbusspur aufzulösen.
  • Im Bereich des Nadelöhrs Museumswerft muss die Spurbreite für den Kfz-Verkehr reduziert werden. Es darf nicht sein, dass da, wo insgesamt viel weniger Platz zwischen den Gebäuden für den Verkehr ist, der Fuß- und Radverkehr umso mehr zusammengedrängt wird, damit dem Kfz-Verkehr über den gesamten Abschnitt die gleiche Breite und Zahl an Fahrspuren zur Verfügung steht! Die angedachte Lösung eines gemeinsamen Zweirichtungs-Fuß- und Radweges auf einer Breite von max. 4 Metern ist inakzeptabel.
  • Die Zahl der Parkplätze in unmittelbarer Wassernähe sollte so stark wie möglich reduziert werden. Die dadurch frei werdenden Flächen sollten so gestaltet werden, dass die Aufenthaltsqualität am Wasser steigt. Dabei ist darauf zu achten, dass der öffentliche Raum größtenteils unkommerziell (d.h. allen) zugänglich bleibt.
  • Um die Nutzung des Radwegs sicher und attraktiv zu machen, sollte der Radweg optisch ansprechend gestaltet und gut beleuchtet sein.
  • Kreuzungen von Fuß- und Radverkehr sollten umsichtig gestaltet werden und weder den Fuß-, noch den Radverkehr einseitig bevorzugen.

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