Hauptfeuerwache und zentrale Rettungswache

Stand 03/2023: Hauptfeuerwache und zentrale Rettungswache bekommen einen Ersatzneubau mit Erweiterungen für Verwaltung.
Startseite
Meine Seite: Hauptfeuerwache und zentrale Rettungswache

Inhaltliche Beschreibung

Die 1954 errichtete Hauptfeuerwache am Munketoft erfüllt nicht mehr die Anforderungen, insbesondere in Bezug auf die benötigten Flächen für die Feuerwehr und den Rettungsdienst. Gleichzeitig soll die äußerst unzureichende Unterbringungssituation der Freiwilligen Feuerwehr Jürgensby durch einen eigenen Bauabschnitt gelöst werden. Es gibt zwei Varianten für einen Ersatzneubau: Eine zentrale Rettungswache könnte auf dem Gelände des ehemaligen Hallenbades und dem heutigen Gelände der Hauptfeuerwache errichtet werden, um von hier aus das gesamte Stadtgebiet abdecken zu können. Oder es wird zwei zentrale Feuerwehrwachen, eine im Ost- und eine im Westteil der Stadt geben.
Im Zusammenhang mit dem Feuerwachenneubau ist auch die Unterbringung von Teilen der Stadtverwaltung beabsichtigt. Für den an der Straße Munketoft gelegenen Teil, der ggf. nicht für Feuerwehrzwecke benötigt wird, ist eine Nutzung noch offen.
 

Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt

Grundsatzbeschluss gem. RV-37/2015 vom 07.05.2015,
Planungsauftrag FA-104/2015 vom 01.10.2015;
Aufstellungsbeschluss RV-15/2017; erneuter Aufstellungsbeschluss RV-140/2021; FA-17/2023


Aktueller Bearbeitungsstand

Ermittlung Flächenbedarf und Anforderungen an das Raumkonzept sind für den Standort Munketoft abgeschlossen, Architektenwettbewerb liegt seit 2020 vor, dessen Ergebnis im Bebauungsplan Planrecht erhalten soll.


Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte

Standort Munketoft: Bauleitplanung, 2020-2023 Bauplanung, 2023-2025 Baumaßnahme ; Grundstückssuche und Planungen für die Variante zwei:
Bau zweier zentraler Feuerwachen
 

Kosten soweit bezifferbar

 Wird im Zuge der Bauplanung ermittelt.

 

Einwohner*innenbeteiligung

Formelle Beteiligung – entsprechend dem rechtlichen Rahmen  
Im Bauleitplanverfahren wird eine öffentliche Bürger*innenversammlung durchgeführt.
Außerdem erfolgt später eine öffentliche Auslegung der Entwurfsplanung.
                             Auf Bürger*innenversammlung und Auslegung werden die im Quartier tätigen Bürgerforen u.ä. schriftlich                                                 hingewiesen.

Weitere Informationen

Beschlussvorlage