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10 Weniger Ungleichheiten

Die Verringerung von Ungleichheiten und die Sicherstellung, dass niemand zurückgelassen wird, sind integraler Bestandteil der Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele. 

Die Ungleichheit innerhalb und zwischen Ländern ist ein anhaltender Grund zur Sorge. Trotz einiger positiver Anzeichen für eine Verringerung der Ungleichheit in einigen Dimensionen, wie z. B. die Verringerung der relativen Einkommensungleichheit in einigen Ländern und der präferenzielle Handelsstatus zugunsten von Ländern mit niedrigerem Einkommen, besteht die Ungleichheit weiterhin.

COVID-19 hat die bestehenden Ungleichheiten vertieft und die ärmsten und schwächsten Bevölkerungsgruppen am härtesten getroffen. Sie hat die wirtschaftlichen Ungleichheiten und die brüchigen sozialen Sicherheitsnetze ins Rampenlicht gerückt, so dass die schwächsten Bevölkerungsgruppen die Hauptlast der Krise tragen müssen. Gleichzeitig haben die sozialen, politischen und wirtschaftlichen Ungleichheiten die Auswirkungen der Pandemie verstärkt.

Auf wirtschaftlicher Ebene hat die COVID-19-Pandemie die weltweite Arbeitslosigkeit deutlich erhöht und die Einkommen der Arbeitnehmer drastisch gesenkt.

COVID-19 gefährdet auch die begrenzten Fortschritte, die in den letzten Jahrzehnten bei der Gleichstellung der Geschlechter und den Rechten der Frauen gemacht wurden. In allen Bereichen, von der Gesundheit bis zur Wirtschaft, von der Sicherheit bis zum sozialen Schutz, werden die Auswirkungen von COVID-19 für Frauen und Mädchen allein aufgrund ihres Geschlechts verschärft.

Ungleichheiten vertiefen sich auch für gefährdete Bevölkerungsgruppen in Ländern mit schwächeren Gesundheitssystemen und in Ländern, die mit humanitären Krisen konfrontiert sind. Flüchtlinge und Migranten, aber auch indigene Völker, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Kinder sind besonders gefährdet, zurückgelassen zu werden. Und Hassreden, die sich gegen gefährdete Gruppen richten, nehmen zu.

Aktivste Vorschläge

Aktuell gibt es keine Vorschläge
10.1
Bis 2030 nach und nach ein über dem nationalen Durchschnitt liegendes Einkommenswachstum der ärmsten 40 Prozent der Bevölkerung erreichen und aufrechterhalten.
10.2
Bis 2030 alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, Ethnizität, Herkunft, Religion oder wirtschaftlichem oder sonstigem Status zu Selbstbestimmung befähigen und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion fördern.
10.3
Chancengleichheit gewährleisten und Ungleichheit der Ergebnisse reduzieren, namentlich durch die Abschaffung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und die Förderung geeigneter gesetzgeberischer, politischer und sonstiger Maßnahmen in dieser Hinsicht.
10.4
Politische Maßnahmen beschließen, insbesondere fiskalische, lohnpolitische und den Sozialschutz betreffende Maßnahmen, und schrittweise größere Gleichheit erzielen.
10.5
Die Regulierung und Überwachung der globalen Finanzmärkte und -institutionen verbessern und die Anwendung der einschlägigen Vorschriften verstärken.
10.6
Eine bessere Vertretung und verstärkte Mitsprache der Entwicklungsländer bei der Entscheidungsfindung in den globalen internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen sicherstellen, um die Wirksamkeit, Glaubwürdigkeit, Rechenschaftslegung und Legitimation dieser Institutionen zu erhöhen.
10.7
Eine geordnete, sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration und Mobilität von Menschen erleichtern, unter anderem durch die Anwendung einer planvollen und gut gesteuerten Migrationspolitik.
10.A
Den Grundsatz der besonderen und differenzierten Behandlung der Entwicklungsländer, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder, im Einklang mit den Übereinkünften der Welthandelsorganisation anwenden.
10.B
Öffentliche Entwicklungshilfe und Finanzströme einschließlich ausländischer Direktinvestitionen in die Staaten fördern, in denen der Bedarf am größten ist, insbesondere in die am wenigsten entwickelten Länder, die afrikanischen Länder, die kleinen Inselentwicklungsländer und die Binnenentwicklungsländer, im Einklang mit ihren jeweiligen nationalen Plänen und Programmen.
10.C
Bis 2030 die Transaktionskosten für Heimatüberweisungen von Migranten auf weniger als 3 Prozent senken und Überweisungskorridore mit Kosten von über 5 Prozent beseitigen.
Dieses Ziel hat keine lokalen Ziele