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Beitrag von XLD

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Die Stadt Flensburg hat nachhaltigen Mobilitätsformen (hier: Fuß- und Radverkehr) bereits für 2020 die Abschaffung "bedarfsgesteuerter Fußgänger-LSA" (im Volksmund auch "Bettelampeln" genannt (, weil man betteln muss, um über die Straße gelassen zu werden)) konkret in Aussicht gestellt; vgl. "Masterplan Mobilität", Maßnahme 13 ("Umsetzungshorizont": 2020). Passiert ist bislang nichts - im Gegenteil: es wurden weitere LSA zugebaut, wie z.B. im Bereich der unteren Angelburger Straße.

Auch Jahre nach dieser richtungsweisenden Entscheidung genießt der klimaschädliche Kfz-Verkehr in Hinblick auf Umlaufzeiten und Signalisierungen an Knotenpunkten absoluten Vorrang vor umweltfreundlichen Verkehrsarten - in Hinblick auf das für staatliches Handeln rechtsverbindliche Klimaschutzgesetz ein handfester Skandal, denn klimafreundliche Verkehrsarten werden in der Fördestadt weiterhin ausgebremst statt - wie gesetzlich gefordert - gefördert. Das Vorgehen ist in Summe als rechtswidrig zu bezeichnen. Staatliche Akteure sind jedoch an den Grundsatz der Rechtmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 III GG) gesetzlich gebunden.

Verbindliche Rechtsgrundlagen des Klimaschutzes sind:
  1. Art. 20 a GG
  2. Paris-Agreement; Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2016, Teil II Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 30. September 2016 (Gesetz zu dem Übereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015)
  3. Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2513), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3905) geändert worden ist
  4. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20
Aus den vorgenannten Gründen ist die in Aussicht gestellte Abschaffung von sog. "Bettelampeln" zeitnah und rechtsverbindlich zu vollziehen. Auch LSA, bei denen Fuß- und Radverkehr in mehreren Phasen (also schrittweise) über Knotenpunktsbereiche geführt werden (wie z.B. im Bereich der Schützenkuhle), sollten alsbald der Vergangenheit angehören.

Weiterführende Infos: Ein Beispiel aus Kopenhagen

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