Rahmenplan Campusgelände

Stand 04/2024: Erarbeitung eines neuens Rahmenplans, um Neugestaltungen auf dem Campusgelände zu ermöglichen
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Inhaltliche Beschreibung

Für die künftige Entwicklung des Campusgeländes findet ein städtebaulich-freiraumplanerisches kooperatives Werkstattverfahren mit drei Planungsteams statt. Hintergrund ist die Erarbeitung eines Rahmenplans als Grundlage für einen neu aufzustellenden Bebauungsplan. Mit diesem informellen Planungsinstrument werden die planungsrechtlichen Weichen für die Neuordnung und Erweiterungsmaßnahmen auf dem Campusgelände gestellt.

Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt
SUPA-63/2022 vom 16.08.2022
 


Aktueller Bearbeitungsstand
Innerhalb eines Workshops im Mai 2023 erarbeiteten die auf dem Campus ansässigen Akteure/Institutionen ein gemeinsames Leitbild für das Campusgelände. Ende Juni 2023 wurde zudem eine sogenannte Programmwerkstatt durchgeführt, deren Ergebnisse in die Aufgabenstellung für die drei auszuwählenden Planungsteams einfließen. Neben den ansässigen Campusakteuren waren unter anderem die Allgemeinen Studierendenausschüsse, Vertreter*innen der Stadtteilforen und ansässige Kleingartenvertreter*innen vertreten. Mit diesem Personenkreis sowie den im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens ausgewählten drei Planungsteams fand im März 2024 ein Auftaktkolloquium zur Rahmenplanerstellung statt. Dieses diente nicht nur dem Kennenlernen von Planungsteams und Beratungsgremium, sondern beinhaltete auch eine Ortsbesichtigung des Campus‘ und bot die Möglichkeit für Rückfragen zur Aufgabenstellung.


Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte

Für das Jahr 2024 sind zwei Planungswerkstätten (Juni, September) unter Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Innerhalb der Veranstaltungen werden die Entwürfe der Planungsteams vorgestellt und es können Anregungen und Hinweise zu diesen gegeben werden. Im Anschluss an diese Termine erfolgt jeweils eine Nachbereitung mit dem Beratungsgremium. Ende 2024 wird einer der drei Rahmenplan-Entwürfe ausgewählt und voraussichtlich Anfang 2025 vertieft.



Gemeinsame Finanzierung durch das Land (2/3) und die Stadt Flensburg (1/3)

 

Einwohner*innenbeteiligung

Informelle Beteiligung
Innerhalb des kooperativen Verfahrens werden zu den Planungswerkstätten Planungsstände vorgestellt und diskutiert. Öffentlichkeit, Vereine, Interessierte, Verwaltung und Politik haben die Gelegenheit, ihre Anmerkungen und Anregungen zu den erarbeiteten Entwürfen zu geben.


Weitere Informationen

Beschlussvorlage und Aufstellungsbeschluss